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Finanzierungsmöglichkeiten

Gerade im Bereich Weiterbildung gibt es eine Vielfalt von Förderungen, angeboten von unterschiedlichen Einrichtungen.

Weiterbildungsmaßnahmen und die dazu passenden Fördermöglichkeiten sind sehr individuell. Um die Kosten der Weiterbildung für Einzelpersonen, Unternehmen und Mitarbeiter richtig abzufedern, bieten wir Ihnen bundesweit eine große Zahl unterschiedlicher Fördermöglichkeiten an und bemühen uns, Sie auf dieser Seite zu den jeweiligen Förderstellen hinzuleiten.

Wir bitten Sie in Folge, mit den jeweiligen Förderstellen persönlich in Kontakt zu treten, um sich detailliert zu informieren.

Wir empfehlen Ihnen auch, sich nach Förderungen in Ihrem jeweiligen Bundesland zu erkundigen, da es auf Landesebene oft unterschiedliche Anforderungsprofile und somit auch Angebote gibt.

Allgemeine Info

Bis zu 50% Kostenersparnis für Arbeitnehmer und Selbstständige

Egal ob Sie Arbeitnehmer oder Selbstständiger sind: Die Teilnahmegebühren können Sie steuerlich voll absetzen. Voraussetzung ist lediglich, dass der Lehrgang für Sie eine Weiterbildung im bestehenden Berufsfeld oder eine Ausbildung in einem verwandten Beruf darstellt. Dies ist bei den Bildungsangeboten der SMBS typischerweise der Fall.

Absetzbar sind nicht nur Teilnahmegebühren, sondern auch alle anderen damit verbundenen Kosten (z.B. Fachliteratur, Arbeitsmittel, Fahrtkosten, auswärtige Nächtigungen).

Der steuerliche Vorteil hängt von Ihrem Gesamteinkommen ab. Verdienen Sie mehr als EUR 51.000,-- pro Jahr, so refundiert Ihnen der Staat die Hälfte aller Kosten. Bei einem Einkommen zwischen EUR 25.000,-- und EUR 51.000,-- sind es immerhin noch 43,6%.

Beidseitige Kostenersparnis bei Kostenübernahme durch den Arbeitgeber

Im Gegensatz z.B. zu einer Prämie ist dies für Sie steuerfrei (der finanzielle Vorteil beträgt also bis zu 50%). Und auch Ihr Arbeitgeber profitiert davon: Es fallen nämlich keine Lohnnebenkosten an. Im Gegenteil: Der Staat beteiligt sich an den Kosten mit 31% (bei Kapitalgesellschaften) bzw. bis zu 60% (bei Einzelunternehmern). Denn es sind für den Arbeitgeber nicht nur die Teilnahmegebühren voll absetzbar, sondern es steht ihm auch die 6%ige Bildungsprämie bzw. der 20%ige Bildungsfreibetrag zu.

  • Unselbständig Erwerbstätige können die Aufwendungen für Weiterbildung im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend machen.
  • Selbständig Erwerbstätige haben die Möglichkeit, Aufwendungen für Weiterbildung in der Einkommensteuererklärung als Betriebsausgaben anzuführen.
  • Unternehmen, die in die Weiterbildung ihrer MitarbeiterInnen investieren, haben Anspruch auf einen Bildungsfreibetrag gemäß § 4 Abs. 4 Z 8 und 10 EStG oder eine Bildungsprämie gemäß § 108 c EStG.

Näher Informationen erhalten Sie unter: http://www.bmf.gv.at

Alle Angaben sind ohne Gewähr!

Beachten Sie bitte, dass Ihnen aus dieser Auflistung kein Rechtsanspruch erwächst und wir keine Garantie für die Gewährung einer Förderung übernehmen könne. Bitte kontaktieren Sie die jeweiligen Förderstellen, um sich detailliert zu informieren.