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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für den Besuch von Studienprogrammen und Veranstaltungen der SMBS (Stand: Jänner 2010)

Allen Rechtsgeschäften zwischen der Salzburg Management GmbH – University of Salzburg Business School, Schlossallee 9, 5412 Puch/Salzburg (im Folgenden kurz: SMBS) und ihren Vertragspartnern liegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen der SMBS in ihrer jeweils gültigen Fassung zugrunde. Hinsichtlich der einzelnen Studienprogramme und sonstigen Veranstaltungen werden die Rechte und Pflichten der Vertragsteile durch den Inhalt allfälliger Programm- oder Veranstaltungsinformationen bzw. sonstiger Mitteilungen der SMBS genauer bestimmt.

I. Anmeldungen, Aufnahmeverfahren und Vertragsabschluss

Die Bewerbung (Anmeldung), verbindlich jeweils für den gesamten Lehrgang, erfolgt schriftlich mit dem von der SMBS zur Verfügung gestellten Bewerbungsbogen und wird, falls vorgesehen, nach den Zulassungsbestimmungen des jeweiligen Weiterbildungsprogramms geprüft. (z.B.: abgeschlossenes österreichisches bzw. gleichzuhaltendes Studium, Nachweis von guten Fremdsprachenkenntnissen, Absolvierung eines Bewerbungsgesprächs). Die Anmeldung wird mit geleisteter Unterschrift als verbindlich gewertet. Falls in den Programminformationen nicht anders vermerkt, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Master-Studienprogramme und weitere Universitätslehrgänge weisen eine begrenzte Zahl von Studienplätzen auf. SMBS (bzw. die jeweilige Lehrgangsleitung) hat laut Studienordnung die Aufgabe und Verpflichtung, neben der Erfüllung der formalen Zulassungsvoraussetzungen auch die persönliche und fachliche Eignung der Bewerber/innen zu prüfen.

Dabei ist aber jedenfalls eine Haftung von SMBS gegenüber dem Bewerber und jener Dritten, in deren Auftrag und/oder auf deren Kosten der Bewerber den Lehrgang besucht für den Fall einer von SMBS bei der Prüfung nicht wahrgenommenen mangelnden Eignung – mit Ausnahme des Falles grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen. Insbesondere ist SMBS gegenüber dem Bewerber und den genannten Dritten nicht verpflichtet, den Wahrheitsgehalt von bei der Bewerbung gemachten Aussagen, bzw. vorgelegten Unterlagen zu überprüfen.

Die SMBS behält sich (bzw. der Lehrgangsleitung) das Recht vor, eine Auswahl entsprechend der Qualifikation der Bewerber/innen zu treffen, wenn die Zahl der Anmeldungen die verfügbaren Teilnehmerplätze übersteigen sollte oder die didaktisch zweckmäßige Ausgewogenheit der Teilnehmer/innen dies erfordert.

Nach Ablauf der Anmeldefrist und positiver Überprüfung der Zulassungskriterien erfolgt die Aufnahme des Bewerbers/der Bewerberin durch die schriftliche „Zusage eines Studienplatzes“ seitens der SMBS. In begründeten Ausnahmefällen kann eine derartige Zusage frühzeitig (zumindest 6 Monate vor Lehrgangsbeginn) und auch vor Ablauf der Anmeldefrist erfolgen. Erfolgt eine derart frühzeitige Zusage eines Studienplatzes, gelten gesonderte Stornobedingungen (siehe Punkt III.1. und 2.).

Mit der Bewerbung wird das Einverständnis zur automationsunterstützten Verarbeitung der Daten des Teilnehmers/der Teilnehmerin erteilt. Weiters erklärt sich der/die Teilnehmer/in bei Zuerkennung eines Studienplatzes einverstanden, dass seine/ihre Namens-, Telefon- und E-Maildaten zur Administration des Lehrganges und zur Erleichterung der internen Kommunikation an Mitstudierende, Vortragende, mit der Organisation des Schulungsbetriebes betraute Personen, jene Kooperationspartner der SMBS, die an dem vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin gebuchten Lehrgang mitwirken, die FIBAA als Akkreditierungsstelle und an den sich im Aufbau befindlichen AbsolventInnenclub „SMBS-Alumni“ übermittelt werden. Grundsätzlich werden alle persönlichen Angaben der Teilnehmer/innen streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte (mit Ausnahme der oben genannten) weitergegeben. Unsere DVR-Nummer lautet 21092603.

II. Studiengebühren und Leistungen

Die Anmeldung gilt jeweils für den gesamten Lehrgang und wird als verbindlich gewertet. Mit der Verständigung über die Aufnahme des Bewerbers/der Bewerberin wird eine Bearbeitungsgebühr - in Höhe von € 150,-- für Masterlehrgänge oder in Höhe von € 75,-- für weitere Universitätslehrgänge - zur Zahlung fällig, welche auf das Teilnahmeentgelt (= Studiengebühr) angerechnet wird. Die Zahlung der Studiengebühr ist grundsätzlich binnen 14 Tagen, gerechnet vom Datum der Rechnungslegung zur Zahlung abzugsfrei fällig. Teilnehmerbeträge, Prüfungs- und Verwaltungsgebühren enthalten keine Umsatzsteuer, da die SMBS als Erwachsenenbildungseinrichtung unecht von der Umsatzsteuer gemäß § 6 Abs 1 Z 11 lit. a UStG94 befreit ist. Wenn ein Nachlass gewährt wird – nur von der Lehrgangsgebühr ohne Prüfungs- und Verwaltungsgebühr möglich - ist dies auf den jeweiligen Anmeldeformularen vermerkt. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Lehrgangsstunden oder Veranstaltungspartialen berechtigt nicht zur Ermäßigung des Rechnungsbetrages.

In der Studiengebühr sind Studienunterlagen im üblichen Umfang enthalten. Die Studienunterlagen werden den Teilnehmern elektronisch zur Verfügung gestellt. Stellt SMBS Unterlagen in gedruckter Form zur Verfügung, so sind die dafür anfallenden Kosten vom/von der Teilnehmer/in zu tragen. Rahmenprogramm und Pausengetränke stellen eine freiwillige Zusatzleistung der SMBS dar. Im Entgelt nicht enthalten sind jedenfalls Anreise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten der Teilnehmer/innen sowie deren sonstige Auslagen.

Die Informationen zwischen SMBS, Referenten/Referentinnen und Teilnehmer/innen erfolgen weitestgehend über E-Mail. Der/die Teilnehmer/in erklärt sich bereit, während der Dauer des Studienprogramms für die Zusendung von Informationen, Unterlagen, etc. einen E-Mail Account zu führen und die E-Mails regelmäßig abzurufen. SMBS haftet nicht für Schäden oder Aufwendungen, die dem/der Teilnehmer/in dadurch entstehen, dass diese/r Informationen nicht abruft. Ist es dem/der Teilnehmer/in nicht möglich einen derartigen Account zu führen, ist es in seiner/ihrer Verantwortung, sich diese Informationen auf anderem Weg zu besorgen.

III. Stornobedingungen

III.1. MBA-Studienprogramme

Ein Rücktritt von einer Anmeldung (Storno) kann nur schriftlich erfolgen. Er ist für Teilnehmer/innen bis 8 Wochen vor Beginn des MBA-Studienprogramms möglich, ohne dass – abgesehen von der Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 150,-- – eine Studiengebühr zu bezahlen ist.

Bei Rücktritt (schriftlich) später als 8 Wochen vor Lehrgangsbeginn sind 40% der Teilnahmegebühr als Stornogebühr zu entrichten bzw. werden für die Dauer eines Jahres gutgeschrieben. Bei einem Rücktritt nach Lehrgangsbeginn behält die SMBS den Anspruch auf die gesamte Studiengebühr (100 %). Die Stornogebühr entfällt, wenn ein/e Ersatzteilnehmer/in, der/die den entsprechenden Zulassungskriterien entspricht – vorbehaltlich der Reihungs- und Auswahlbefugnis der SMBS – diesen Studienplatz einnimmt und die Zahlungen vollständig erbracht sind. Bis zu diesem Zeitpunkt haftet der Zurückgetretene für den gesamten Betrag solidarisch mit dem Eingetretenen.

Erfolgt die fixe Zusage eines Studienplatzes frühzeitig (mindestens 6 Monate vor Lehrgangsbeginn) gelten von III.1. abweichende Stornofristen: Ein – abgesehen von der Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 150,-- – kostenloser Rücktritt ist innerhalb von 8 Wochen nach Zusage des Studienplatzes möglich. Bei Rücktritt (schriftlich) später als 8 Wochen nach Zusage des Studienplatzes sind 40% der Teilnahmegebühr als Stornogebühr zu entrichten bzw. werden für die Dauer eines Jahres gutgeschrieben. Bei einem Rücktritt nach Lehrgangsbeginn behält die SMBS den Anspruch auf die gesamte Studiengebühr (100 %). Die Stornogebühr entfällt, wenn ein/e Ersatzteilnehmer/in, der/die den entsprechenden Zulassungskriterien entspricht – vorbehaltlich der Reihungs- und Auswahlbefugnis der SMBS – diesen Studienplatz einnimmt und die Zahlungen vollständig erbracht sind. Bis zu diesem Zeitpunkt haftet der Zurückgetretene für den gesamten Betrag solidarisch mit dem Eingetretenen.

III.2 MBL, MIB, MTD, MIM und weitere Universitätslehrgänge

Ein Rücktritt von einer Anmeldung (Storno) kann nur schriftlich erfolgen. Er ist für Teilnehmer/innen bis 5 Wochen vor Beginn des Studienprogramms möglich, ohne dass – abgesehen von der Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 150,-- bzw. € 75,-- – eine Studiengebühr zu bezahlen ist.

Bei Rücktritt (schriftlich) später als 5 Wochen vor Lehrgangsbeginn sind 40% der Studiengebühr als Stornogebühr zu entrichten bzw. werden für die Dauer eines Jahres gutgeschrieben. Bei einem Rücktritt nach Lehrgangsbeginn behält die SMBS den Anspruch auf die gesamte Studiengebühr (100 %). Die Stornogebühr entfällt, wenn ein/e Ersatzteilnehmer/in, der/die den entsprechenden Zulassungskriterien entspricht – vorbehaltlich der Reihungs- und Auswahlbefugnis der SMBS – diesen Studienplatz einnimmt, und die Zahlungen vollständig erbracht sind. Bis zu diesem Zeitpunkt haftet der Zurückgetretene für den gesamten Betrag solidarisch mit dem Eingetretenen.

III.3. Sonstige Veranstaltungen

Die Stornierung der Anmeldung ist für Teilnehmer/innen bis zu 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich, ohne dass eine Teilnahmegebühr zu bezahlen ist. Bei Stornierung der Anmeldung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Bei Abmeldungen zu einem späteren Zeitpunkt wird die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt, sofern die Gründe für den Rücktritt in der Sphäre des Teilnehmers liegen.

III.4. Allgemeines

Stornierungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen; für die Fristwahrung ist das Datum des Einlangens bei der SMBS entscheidend.
Die SMBS behält sich vor, einen Lehrgang bzw. ein Seminar insbesondere wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmeranzahl abzusagen. Erfolgt eine solche Absage bis zu acht Tagen vor Beginn des Lehrgangs/Seminars, so erwachsen Teilnehmern/Teilnehmerinnen keinerlei Schaden- bzw. sonstige Ersatzansprüche. Im Falle einer Stornierung innerhalb von acht Tagen vor Beginn haftet die SMBS – unter Ausschluss aller sonstigen Ansprüche – für von Teilnehmern/Teilnehmerinnen nachweislich verauslagte Anreise- und Unterkunftskosten, wobei ein solcher Schadenersatz jedoch für Fälle höherer Gewalt oder der leichten Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist. Bereits geleistete Teilnahmeentgelte werden in solchen Fällen von der SMBS abzugsfrei rückerstattet. Die Erkrankung von Vortragenden gilt jedenfalls als höhere Gewalt.

III.5 Fernabsatz

Ist der Teilnehmer/die Teilnehmerin Verbraucher im Sinne des KSchG, und wurde der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung eines oder mehrerer Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 5a KSchG geschlossen, so besteht ein Rücktrittsrecht innerhalb einer Frist von sieben Werktagen (Montag bis Freitag) ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Es genügt, wenn der Rücktritt innerhalb der Frist abgesendet wird.

III.6 Kündigung

Der gesamte gebuchte Lehrgang stellt eine grundsätzlich unteilbare Einheit dar, die nur bei vollständiger Absolvierung sinnvoll ist. Überdies ist es auch für SMBS erforderlich, die gesamte Anzahl der Teilnehmer während der gesamten Dauer des Lehrgangs zu erhalten, um die notwendigen Interaktionen zwischen den Teilnehmern, Gruppenarbeiten etc. zu gewährleisten. Eine Kündigung des Vertrages ist daher grundsätzlich nicht möglich. Ist jedoch der Teilnehmer/die Teilnehmerin Verbraucher im Sinn des KSchG gilt gemäß § 15 Abs. 2 KSchG, dass der Verbraucher erstmals unter Einhaltung einer sechsmonatigen Frist zum Ablauf des zweiten Jahres, nachher unter Einhaltung derselben Frist zum Ablauf jeweils eines Halbjahres kündigen kann.

IV. Leistungsänderungen

Das Leistungsprogramm der Lehrgänge und sonstigen Veranstaltungen wird langfristig geplant und ständigen Qualitätskontrollen unterzogen. Die Sicherung der Qualität erfordert kontinuierliche Anpassungen. Aus diesem Grund behält sich die SMBS eine Weiterentwicklung des Studienplans und Änderungen bezüglich Veranstaltungsinhalten, -tagen, -orten und –terminen sowie von Vortragenden vor. Derartige Adaptierungen und allfällige kurzfristige Änderungen berechtigen den/die Teilnehmer/in nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung der Studiengebühren bzw. zu Schadenersatzansprüchen.

V. Ausschluss von der Teilnahme

Um das Erreichen der Veranstaltungsziele sicher zu stellen, ist die SMBS berechtigt, Lehrgangs- bzw. Seminarteilnehmer/innen aus wichtigen Gründen (z.B. unentschuldigtes Fernbleiben, mutwillige Störung der Veranstaltung, Zahlungsverzug trotz Mahnung und Nachfristsetzung von 14 Tagen) von der weiteren Teilnahme auszuschließen.

VI. Haftung für Gegenstände

Im Falle von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von zu den Veranstaltungen mitgebrachten Gegenständen, insbesondere auch Wertgegenständen und Kraftfahrzeugen, übernimmt die SMBS keine Haftung. Jeglicher Missbrauch der im Rahmen eines gerätegebundenen Lehrganges/Seminars zur Verfügung gestellten Software oder Hardware kann zu Schadenersatzansprüchen seitens der SMBS oder Dritter führen.

VII. Sonstiges

Änderungen des Namens, der Adresse und der Rechnungsanschrift des/der Teilnehmers/in hat dieser/diese umgehend schriftlich der SMBS zu melden. Erfolgt keine Änderungsmeldung, gelten Schreiben dem/der Teilnehmer/in als zugegangen, wenn sie an die letzte bekannt gegebene Adresse bzw. Rechnungsanschrift gesandt wurden. Die Teilnehmer/innen verpflichten sich, bei Informationserhebungen im Zusammenhang mit der Akkreditierung eines Studienprogramms mitzuwirken.

VIII. Gerichtsstand und Wirksamkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit 1. Jänner 2010 in Kraft und ersetzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer bisherigen Fassung.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den zwischen der SMBS und ihren Vertragspartnern abgeschlossenen Verträgen ist Salzburg. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle einer allfälligen unwirksamen Klausel gilt eine ihr wirtschaftlich am nächsten kommende Klausel als vereinbart. Es gilt österreichisches Recht.