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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für den Besuch von Studienprogrammen und Veranstaltungen der SMBS

(Stand: 20. Juni 2023)

Allen Rechtsgeschäften zwischen der SMBS – University of Salzburg Business School GmbH, Sigmund-Haffner-Gasse 18, 5020 Salzburg (im Folgenden kurz: SMBS) und ihren Vertragspartnern liegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen der SMBS in ihrer jeweils gültigen Fassung zugrunde. Hinsichtlich der einzelnen Studienprogramme und sonstigen Veranstaltungen werden die Rechte und Pflichten der Vertragsteile durch den Inhalt allfälliger Programm- oder Veranstaltungsinformationen bzw. sonstiger Mitteilungen der SMBS genauer bestimmt. Zudem kommen die studienrechtlichen Vorschriften der Universität Salzburg zur Anwendung. Die Vertragspartner der SMBS verpflichten sich, mit personenbezogenen Daten DSGVO-konform umzugehen.

I. Anmeldungen, Aufnahmeverfahren und Vertragsabschluss

Die Bewerbung (Anmeldung), verbindlich jeweils für den gesamten Lehrgang, erfolgt schriftlich mit dem von der SMBS zur Verfügung gestellten Bewerbungsbogen und wird, falls vorgesehen, nach den Zulassungsbestimmungen des jeweiligen Weiterbildungsprogramms geprüft. (zB: abgeschlossenes österreichisches bzw. gleichzuhaltendes Studium, Nachweis von guten Fremdsprachenkenntnissen, Absolvierung eines Bewerbungsgesprächs). Die Anmeldung wird mit geleisteter Unterschrift als verbindlich gewertet. Falls in den Programminformationen nicht anders vermerkt, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Doktorats- und Master-Studienprogramme und weitere Universitätslehrgänge weisen eine begrenzte Zahl von Studienplätzen auf. SMBS (bzw. die jeweilige Lehrgangsleitung) hat laut Studienordnung die Aufgabe und Verpflichtung, neben der Erfüllung der formalen Zulassungsvoraussetzungen auch die persönliche und fachliche Eignung der Bewerber:innen zu prüfen.

Dabei ist aber jedenfalls eine Haftung von SMBS gegenüber dem:der Bewerber:in und jener Dritten, in deren Auftrag und/oder auf deren Kosten der:die Bewerber:in den Lehrgang besucht, für den Fall einer von SMBS bei der Prüfung nicht wahrgenommenen mangelnden Eignung – mit Ausnahme des Falles grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen. Insbesondere ist SMBS gegenüber dem:der Bewerber:in und den genannten Dritten nicht verpflichtet, den Wahrheitsgehalt von bei der Bewerbung gemachten Aussagen bzw. vorgelegten Unterlagen zu überprüfen.

Die SMBS behält sich (bzw. der Lehrgangsleitung) das Recht vor, eine Auswahl entsprechend der Qualifikation der Bewerber:innen zu treffen, wenn die Zahl der Anmeldungen die verfügbaren Teilnehmerplätze übersteigen sollte oder die didaktisch zweckmäßige Ausgewogenheit der Teilnehmer:innen dies erfordert. Nach positiver Überprüfung der Zulassungskriterien und ggf. der erfolgreichen Teilnahme an einem Assessment bzw. erfolgreicher Teilnahme an einem Hearing in PhD-Programmen, erfolgt die Aufnahme des:der Bewerber:in durch die schriftliche „Zusage eines Studienplatzes“ (Aufnahmebestätigung) seitens der SMBS.

Mit der Bewerbung wird das Einverständnis zur automationsunterstützten Verarbeitung der Daten des:der Teilnehmer:in erteilt. Weiters erklärt sich der:die Teilnehmer:in bei Zuerkennung eines Studienplatzes einverstanden, dass seine:ihre Namens- , Telefon- und E-Mail-Daten sowie sonstige relevante Daten zur Administration des Studiums und zur Erleichterung der internen Kommunikation an Mitstudierende, Vortragende, mit der Organisation des Schulungsbetriebes betraute Personen, jene Kooperationspartner der SMBS, die an dem vom:von der Teilnehmer:in gebuchten Studium mitwirken, die FIBAA als Akkreditierungsstelle und an den Absolvent:innenclub „SMBS-Alumni“ übermittelt werden. Grundsätzlich werden alle persönlichen Angaben der Teilnehmer:innen streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte (mit Ausnahme der oben genannten) weitergegeben. Unsere DVR-Nummer lautet 21092603.

Es gelten zudem die behördlich vorgegebenen Vorschriften und Maßnahmen und ggf. Vorgaben und Maßnahmen seitens der Paris Lodron Universität Salzburg (PLUS) im Zusammenhang mit Pandemien (z.B. COVID-19). Ausdrücklich wird festgehalten, dass keine Stornierung oder Einforderung einer Ersatzveranstaltung geltend gemacht werden können, wenn die SMBS leistungsbereit ist, der:die Teilnehmer:in diese Leistungen aber auf Grund persönlicher Überlegungen/Entscheidungen nicht in Anspruch nimmt; sollten daher z.B. behördliche Maßnahmen oder Maßnahmen durch die PLUS für die Inanspruchnahme der Leistungen der SMBS angeordnet werden (z.B. Verpflichtung zur Vorlage eines negativen Testnachweises, eines Impfnachweises, etc.) und sollte der:die Teilnehmer:in diese Nachweise nicht erbringen können oder wollen, so kann kein Anspruch auf eine Stornierung oder Ersatzveranstaltung geltend gemacht werden.

Festgehalten wird weiters, dass die Einhaltung der jeweils behördlich vorgeschriebenen COVID-19- oder sonstiger Schutzmaßnahmen zur Eindämmung einer Pandemie ausschließlich in der Verantwortung des:der Teilnehmers:in liegt. Sollte der:die Teilnehmer:in behördlich vorgeschriebene Maßnahmen nicht einhalten können oder wollen, so darf seine:ihre Teilnahme nicht erfolgen und kann kein Anspruch auf eine (anteilige) Rückvergütung oder Ersatzveranstaltung geltend gemacht werden.

II.Gesamtpreis und Leistungen

Die Anmeldung gilt jeweils für den gesamten Lehrgang und wird als verbindlich gewertet. Mit der Verständigung über die Aufnahme des:der Bewerbers:in wird eine Bearbeitungsgebühr – in Höhe von € 150,– für MBA- und Masterstudien, in Höhe von € 450,– für Doktoratsstudien oder in Höhe von € 75,– für weitere Universitätslehrgänge – zur Zahlung fällig, welche auf den Gesamtpreis angerechnet wird. Die Zahlung des Gesamtpreises ist grundsätzlich binnen 14 Tagen, gerechnet vom Datum der Rechnungslegung zur Zahlung abzugsfrei fällig.

Lehrgangspreis, Prüfungsgebühr und Beitrag für Zusatzleistungen enthalten keine Umsatzsteuer, da die SMBS als Erwachsenenbildungseinrichtung unecht von der Umsatzsteuer gemäß § 6 Abs 1 Z 11 lit a UStG 94 befreit ist. Wenn ein Nachlass gewährt wird – nur vom Lehrgangspreis ohne Prüfungsgebühr und nicht vom Beitrag für Zusatzleistungen möglich – ist dies auf den jeweiligen Anmeldeformularen vermerkt. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Lehrgangsstunden oder Veranstaltungspartialen berechtigt nicht zur Ermäßigung des Rechnungsbetrages.

MBA- und MASTER-Studienprogramme: Sind nach Ablauf des vereinbarten Studienverlaufes (MBA 4 Semester/MASTER 4 Semester) nicht sämtliche im Studienplan vorgeschriebenen Gegenstände (inkl. Master Thesis und Abschlusspräsentation) positiv absolviert, verrechnet SMBS eine Administrationsgebühr von € 490,00 für jedes weitere Semester.

MBA-Upgrades: Sind nach Ablauf des vereinbarten Studienverlaufes (2 Semester) nicht sämtliche im Studienplan vorgeschriebenen Gegenstände (inkl. Master Thesis und Abschlusspräsentation) positiv absolviert, verrechnet SMBS eine Administrationsgebühr von € 490,00 für jedes weitere Semester.

Doktorats-Studienprogramme: Sind nach Ablauf des vereinbarten Studienverlaufes (4 Semester) nicht sämtliche im Studienplan vorgeschriebenen Gegenstände positiv absolviert oder die Güte der Doktoratsarbeit noch nicht transferierbar, verrechnet SMBS eine Administrationsgebühr von € 590,00 für jedes weitere Semester.

Weitere Universitätslehrgänge: Sind nach Ablauf des vereinbarten Studienverlaufes (2 Semester) nicht sämtliche im Studienplan vorgeschriebenen Gegenstände (inkl. Projektarbeit und Abschlusspräsentation) positiv absolviert, verrechnet SMBS eine Administrationsgebühr von € 245,00 für jedes weitere Semester.

Im Gesamtpreis sind Studienunterlagen im üblichen Umfang enthalten. Die Studienunterlagen werden den Studierenden elektronisch zur Verfügung gestellt. Rahmenprogramm und Pausenverpflegung (i.e. Naturalien oder Verpflegungsgutscheine) stellen eine freiwillige Zusatzleistung der SMBS dar. Im Entgelt nicht enthalten sind jedenfalls Anreise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten der Teilnehmer:innen sowie deren sonstige Auslagen. Die Informationen zwischen SMBS, Referenten:innen und Teilnehmer:innen erfolgen weitestgehend über E-Mail. Der:die Teilnehmer:in erklärt sich bereit, während der Dauer des Studienprogramms für die Zusendung von Informationen, Rechnungen, Unterlagen, etc. einen E-Mail Account zu führen und die E-Mails regelmäßig abzurufen. SMBS haftet nicht für Schäden oder Aufwendungen, die dem:der Teilnehmer:in dadurch entstehen, dass diese:r Informationen nicht abruft. Ist es dem:der Teilnehmer:in nicht möglich einen derartigen Account zu führen, ist es in seiner:ihrer Verantwortung, sich diese Informationen auf anderem Weg zu besorgen. 

III. Stornobedingungen

III.1. MBA-Studienprogramme (inkl. MBA-Upgrades), MASTER-Studienprogramme, Doktoratsstudien und weitere Universitätslehrgänge

Ein Rücktritt von einer Anmeldung (Storno) kann nur schriftlich (per Einschreiben) erfolgen.

Er ist für Teilnehmer/innen bis 8 Wochen vor Beginn des jeweiligen Studienprogramms möglich, ohne dass – abgesehen von der Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 150,– (alle ohne PhD.) bzw. € 450€ (PhD) – der Gesamtpreis zu bezahlen ist. Bei Rücktritt (schriftlich) später als 8 Wochen vor Studienbeginn sind 40% des Lehrgangspreises als Stornogebühr zu entrichten bzw. werden für die Dauer eines Jahres gutgeschrieben. Nach Studienbeginn ist kein Storno möglich. Ausgenommen hiervon ist, wenn ein:e Ersatzteilnehmer:in, der:die den entsprechenden Zulassungskriterien entspricht – vorbehaltlich der Auswahlbefugnis der SMBS – diesen Studienplatz einnimmt und die Zahlungen vollständig erbracht sind. Bis zu diesem Zeitpunkt haftet der Zurückgetretene für den gesamten Betrag solidarisch mit dem Eingetretenen. Bei Unternehmern gilt der Ausschluss jeglichen richterlichen Mäßigungsrechts für Storno- und sonstige Gebühren/Vertragsstrafen bzw. ein Verzicht darauf als vereinbart.

III.2. Sonstige Veranstaltungen

Die Stornierung der Anmeldung ist für Teilnehmer/innen bis zu 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich, ohne dass ein Lehrgangspreis zu bezahlen ist. Bei Stornierung der Anmeldung bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind 100% des Lehrgangspreises zu entrichten. Bei Abmeldungen zu einem späteren Zeitpunkt wird der Gesamtpreis in Rechnung gestellt, sofern die Gründe für den Rücktritt in der Sphäre des:der Teilnehmers:in liegen. 

III.3. Allgemeines

Stornierungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen; für die Fristwahrung ist das Datum des Einlangens bei der SMBS entscheidend. Die SMBS behält sich vor, ein Studium, einen Lehrgang bzw. ein Seminar insbesondere wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmeranzahl abzusagen. Erfolgt eine solche Absage bis zu acht Tagen vor Beginn des Studiums/Lehrgangs/Seminars, so erwachsen Teilnehmern:innen keinerlei Schaden- bzw. sonstige Ersatzansprüche. Im Falle einer Stornierung innerhalb von acht Tagen vor Beginn haftet die SMBS – unter Ausschluss aller sonstigen Ansprüche – für von Teilnehmern:Teilnehmerinnen nachweislich verauslagte Anreise- und Unterkunftskosten, wobei ein solcher Schadenersatz jedoch für Fälle höherer Gewalt oder der leichten Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist. Bereits geleistete Teilnahmeentgelte werden in solchen Fällen von der SMBS abzugsfrei rückerstattet. Die Erkrankung von Vortragenden gilt jedenfalls als höhere Gewalt.

III.4. Fernabsatz

Ist der:die Teilnehmer:in Verbraucher im Sinne des KSchG, und wurde der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung eines oder mehrerer Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 5a KSchG geschlossen, so besteht ein Rücktrittsrecht innerhalb einer Frist von 14 Werktagen (Montag bis Freitag) ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Es genügt, wenn der Rücktritt innerhalb der Frist abgesendet wird.

III.5. Kündigung

Das gesamt gebuchte Studium/Lehrgang stellt eine grundsätzlich unteilbare Einheit dar, die nur bei vollständiger Absolvierung sinnvoll ist. Überdies ist es auch für SMBS erforderlich, die gesamte Anzahl der Teilnehmer:innen während der gesamten Dauer des Studiums/Lehrgangs zu erhalten, um die notwendigen Interaktionen zwischen den Teilnehmer:innen, Gruppenarbeiten etc. zu gewährleisten. Der SMBS steht jedenfalls ab Studienbeginn der Gesamtpreis in voller Höhe zu, unabhängig davon, ob der:die Teilnehmer:in den Kurs besucht oder nicht.

Eine Kündigung des Vertrages durch den:die Teilnehmer:in ist schriftlich und eingeschrieben (Datum des Poststempels) bis spätestens 6 Wochen vor Ende des jeweiligen Wintersemesters (28.02.) zulässig. Mit dem Wirksamwerden der Kündigung verliert die:der Teilnehmer: den Anspruch auf die zugesagte Leistung durch die SMBS.

IV. Leistungsänderungen

Das Leistungsprogramm der Studien, der Lehrgänge und sonstigen Veranstaltungen wird langfristig geplant und ständigen Qualitätskontrollen unterzogen. Die Sicherung der Qualität erfordert kontinuierliche Anpassungen. Aus diesem Grund behält sich die SMBS eine Weiterentwicklung des Studienplans und Änderungen bezüglich Veranstaltungsinhalten, -tagen, -orten (Präsenz und/oder online) und -terminen sowie von Vortragenden vor. Derartige Adaptierungen und allfällige kurzfristige Änderungen berechtigen den:die Teilnehmer:in nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Gesamtpreises bzw. zu Schadenersatzansprüchen. 

V.Ausschluss von der Teilnahme

Um das Erreichen der Veranstaltungsziele sicher zu stellen, ist die SMBS berechtigt, Studien-, Lehrgangs- bzw. Seminarteilnehmer:innen aus wichtigen Gründen (z.B. unentschuldigtes Fernbleiben, mutwillige Störung der Veranstaltung, Zahlungsverzug trotz Mahnung und Nachfristsetzung von 14 Tagen) von der weiteren Teilnahme auszuschließen.

VI.Haftung für Gegenstände

Im Falle von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von zu den Veranstaltungen mitgebrachten Gegenständen, insbesondere von Wertgegenständen wie z.B. Laptop, übernimmt die SMBS keine Haftung. Jeglicher Missbrauch der im Rahmen eines gerätegebundenen Studiums/Lehrganges/Seminars zur Verfügung gestellten Software oder Hardware kann zu Schadenersatzansprüchen seitens der SMBS oder Dritter führen.

VII. Datenschutz

Die SMBS arbeitet DSGVO-konform.

VIII. Sonstiges

Änderungen des Namens, der Adresse und der Rechnungsanschrift des:der Teilnehmers:in hat diese:r umgehend schriftlich der SMBS zu melden. Erfolgt keine Änderungsmeldung, gelten Schreiben dem:der Teilnehmer:in als zugegangen, wenn sie an die letzte bekannt gegebene Adresse bzw. Rechnungsanschrift gesandt wurden. Die Teilnehmer:innen verpflichten sich, bei Informationserhebungen im Zusammenhang mit der Akkreditierung eines Studienprogramms mitzuwirken.

IX.Gerichtsstand und Wirksamkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit 20. Juni 2023 in Kraft und ersetzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer bisherigen Fassung.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den zwischen der SMBS und ihren Vertragspartnern abgeschlossenen Verträgen ist Salzburg. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle einer allfälligen unwirksamen Klausel gilt eine ihr wirtschaftlich am nächsten kommende Klausel als vereinbart. Es gilt österreichisches Recht.