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education for leaders

Studienbeihilfe und -finanzierung

Infos zu Stipendien, Finanzierungsmöglichkeiten, Steuertipps finden Sie hier (Gutscheine, Stipendien u.a. Förderungen seitens SMBS gelten ausschließlich für Neustarts, pro Lehrgang, pro Person und sind nicht kombinierbar):

 

 

 

Der Executive MBA wird semesterweise in 4 Teilrechnungen (Rechnungsstellung privat oder an Unternehmen) fakturiert – auf Wunsch sind auch individuell wählbare Intervalle möglich. 

Um den Traum eines Studiums zu realisieren, unterstützt die SMBS ihre Studierenden auch mit flexibleren Ratenzahlungen.

Fragen Sie bei Ihrem Programm Manager nach.

Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft fördert die Kosten von beruflichen Weiterbildungen, deren Schulungsinhalte überwiegend direkt oder indirekt zu einer ökologisch nachhaltigen und digitalen Transformation der Wirtschaft beitragen. Die Förderung ist branchen- und technologieoffen. Alle geförderten Schulungsmaßnahmen müssen eine deutliche Schwerpunktsetzung in der nachhaltigen (ökologischen) bzw. digitalen Transformation aufweisen. 

  • Wer wird gefördert? Unternehmen mit Niederlassung in Österreich
  • Wieviel wird gefördert? Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen auf den Rechnungsbetrag und beträgt pro Skills Scheck max. 5000 €. Die Förderquote beträgt maximal 60% der förderbaren externen Weiterbildungskosten. Pro Unternehmen kann die Weiterbildung von maximal 10 Personen gefördert werden. 

Antragstellungen sind laufend bis längstens 28.02.2025 möglich. Informationen im Ausschreibungsleitfaden  der FFG

Die SMBS bietet unter anderem mit dem Zertifikatslehrgang Circular Economy eine praxisorientierte Weiterbildung zu Nachhaltigkeit, Technik und verantwortungsvollem Management an. Der Zertifikatslehrgang entspricht den Richtlinien und ist direkt förderbar.

Auch das Modul „Digitales Marketing in der Praxis“ ist als Einzelmodul direkt förderbar, nicht als Wahlmodul im Executive MBA. Informieren Sie sich gerne bei der Studienberatung zu den Inhalten. 

Erfahren Sie mehr zu weiteren förderbaren Angeboten in unserem Blog

  • Antragsteller in Österreich können bis zu einem Jahr Bildungskarenz beanspruchen. Bei Zustimmung des Arbeitgebers erhalten Sie Weiterbildungsgeld über das AMS. 
  • Bildungsurlaub bzw. Bildungszeit in Deutschland schafft den Freiraum, sich fünf Tage im Jahr der persönlichen Weiterbildung zu widmen. Bitte informieren Sie sich für Ihr Bundesland.

In Österreich sind bis zu 50% der Fortbildungskosten (Höhe abhängig von der Einkommensteuerklasse) für Privatpersonen und Selbstständige steuerlich voll absetzbar. Als Einzelpersonen können Sie im Einkommenssteuerausgleich

  • Fachliteratur
  • Reisekosten (inkl. fiktivem Taggeld)
  • Fortbildungs-, Ausbildungs- und Umschulungskosten, etc. 

In Deutschland können Aufwendungen für Ihre Zweitausbildung zur Gänze als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden.

Rechenbeispiel steuerliche Absetzbarkeit der Studiengebühren

  • Sie verdienen € 62.000,- brutto im Jahr
  • 2023 bezahlen Sie zwei Semestergebühren a` €6.700,- = €13.400,-

Österreich

  • nach Steuerklassen ist Ihr Grenzsteuersatz 41%
  • nach Steuerausgleich erhalten Sie eine Rückzahlung von €5.494,- 

Deutschland

  • nach Steuerklassen ist Ihr Grenzsteuersatz 42% 
  • nach Steuerausgleich erhalten Sie eine Rückzahlung von € 5.628,- 

 

Es gibt immer wieder kurzfristig Stipendienmöglichkeiten über ”Grants” der PLUS oder SMBS. Informieren Sie sich bitte direkt bei unserer Studienberatung.

Mit dem Salzburger Bildungsscheck werden berufsorientierte Weiterbildungen oder Ausbildungen gefördert, in welchen Qualifikationen vermittelt werden, die entweder unmittelbar im Berufsleben angewendet werden können oder die Voraussetzung für eine angestrebte berufliche Veränderung (Umschulung) sind.

Bitte fragen Sie bei uns nach einer Splittung der Lehrgangskosten, damit Sie etwaige Einzelmodule fördern lassen können.

Infos unter https://www.salzburg.gv.at/wirtschaft_/Documents/bildungsscheck-richtlinie.pdf

  • Förderungswerber sind kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) in Wien, die Ihre Unternehmenstätigkeit seit mindestens 12 Monaten erfolgreich ausüben.  Durch die Einstellung einer “Innovationsassistenz” soll ein konkretes Innovationsvorhaben bzw. Projekt initiiert werden.

Förderbar sind Personalkosten von Innovationsassistenten, Weiterbildungskosten von Mitarbeiter und bei Bedarf Beratungskosten. 

Förderbare Kosten:

 

  • Personalkosten in Höhe von 50% des Bruttoentgeltes (exkl. Zuschläge, Prämien etc.) je Innovationsassistent, gesamt maximal €47.000 
  • Weiterbildungskosten in Höhe von 50%  für die von externen Schulungsträger durchgeführten Weiterbildungsmaßnahmen von max. € 7.300.—
  • Beratungs- und Coachingkosten in Höhe von 50%  von max. €4.700- 

Weitere Informationen zur Innovationsassistenz in Wien

Frequently Asked Questions

Von steuerlicher Absetzbarkeit, Bildungskarenz bis hin zu Stipendien gibt es je nach Wohnort und gewähltem Studium diverse Möglichkeiten der Studienförderung. Wenden Sie sich hier gern an unsere MitarbeiterInnen.

Alle unsere Studien werden semesterweise fakturiert. Sie erhalten also gleich viele Teilrechnungen wie die Regelstudienzeit des von Ihnen gewählten Studiums Semester hat.

Sollten Sie einen anderen, als den von uns vorgesehenen Rechnungsintervall wünschen, ist das in Absprache mit unserer Buchhaltung in Einzelfällen möglich. 

Bei einer Beteiligung Ihres Unternehmens an den Ausbildungskosten können die Teilrechnungen individuell aufgeteilt werden. Kontaktieren Sie in diesem Fall einfach unsere MitarbeiterInnen der Studienberatung.