Bis zu 50 % der Fortbildungskosten sind für Privatpersonen und Selbständige steuerlich voll absetzbar und werden daher vom Staat rückerstattet. Voraussetzung ist, dass die Fortbildung der Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten im bisher ausgeübten Beruf dient.
Die Fortbildungskosten sind als Werbungskosten (Lehrgangskosten, Literatur, Arbeitsmittel, Fahrkosten, Nächtigungskosten) bzw. im Rahmen von betrieblichen Einkünften als Betriebsausgaben absetzbar.
Weitere Infos unter https://www.bmf.gv.at/steuern/absetzen-der-studienkosten